• Schulpflichtige Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten sind verpflichtet die Schule zu besuchen (unabhängig von der Staatsbürgerschaft).
  • Werden acht oder mehr außerordentliche Schülerinnen/Schüler in einer Schule aufgenommen, kann eine eigene Klasse eingerichtet werden (auch während des Schuljahres).
  • Nicht ausgeschöpfte Förderkontingente zur Bewältigung der Folgen der Pandemie können und sollen für Maßnahmen zur Förderung von ukrainischen Kindern verwendet werden (Schwerpunkt: Sprachförderung).
  • Ukrainische Lehrpersonen können sondervertraglich angestellt werden (wenn Voraussetzungen zum Zugang zum österr. Arbeitsmarkt erfüllt sind – „Blaue Karte“)
  • Erfordernis des Beherrschens der deutschen Sprache – aber: in besonderen Fällen stehen geringe Deutsch-Kenntnisse einer Anstellung als Lehrperson nicht im Weg.
  • Einsatzmöglichkeiten: Deutschförderkurse, Deutschförderklassen, Stütz- und Begleitlehrpersonen, Förderunterricht

20220316 BMBWF-Infoschreiben Ukraine Kinder
20220316-BMBWF-Infoschreiben Ukraine Personalthemen
Deutschförderklassen
BGBLA_2018_II_230
BGBLA_2019_II_235