Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

Die GÖD konnte eine Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss erreichen: es kommt zu einer automatischen Valorisierung der Beträge.

Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat:
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale

Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss
20 km bis 40 km21,78 €
mehr als 40 km bis 60 km43,06 €
mehr als 60 km64,36 €

bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale

Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss
2 km bis 20 km11,85 €
mehr als 20 km bis 40 km47,01 €
mehr als 40 km bis 60 km81,83 €
mehr als 60 km116,86 €