Ab 20. Februar gibt es folgende Änderungen/Erleichterungen im Schulbetrieb:

  • keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz
  • abseits des Sitzplatzes bleibt die Maskenpflicht aufrecht (bis inkl. 8. Schulstufe MNS, ab 9. Schulstufe FFP2-Maske)
  • für alle anderen Personen besteht FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Schule
  • keine FFP2- Maskenpflicht während BESP-Unterricht
  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, auch mehrtägig, sind möglich (Voraussetzungen: Risikoabwägung, Erarbeitung von Sicherheitskonzepten, Anwendung im Bedarfsfall)
  • bei mehrtägigen Schulveranstaltungen müssen ausreichend Antigentests mitgeführt werden – im Verdachtsfall bzw. bei bestätigten Fällen müssen sich unverzüglich alle Schülerinnen und Schüler testen können

Info-Schreiben Schulbetrieb ab 20. Februar
20220217 Erlass Schulbetrieb ab 20.2.
Sicher in die Schule! Welcher Nachweis gilt?