ab Dienstag, 15. Juni 2021 kommt es zu weiteren Lockerungen im Schulbereich:

  • Maskenpflicht auf den Sitzplätzen im Klassenraum während des Unterrichts fällt
  • Schulische Kooperationen sind erlaubt
  • Singen, Musizieren mit Blasinstrumenten und Sport und Bewegung sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich (Sicherheitsabstände, regelmäßige Durchlüftung)

Die Novellierung der Verordnung wird mit Dienstag, 15. Juni 2021 in Kraft treten.

aktuell gültige C-SchVO: C-SchVO 202021
Novellierung: C-SchVO 202021 ab 15.06.21
in der Schule gültige Nachweise: Sommerschule BGBl