Endlich wurde unserer Forderung „Freistellung vom Präsenzunterricht für schwangere Lehrerinnen“ nachgegeben.
Schwangere sollten während der aktuellen Sicherheitsphase bis 12. Dezember 2021 vom Präsenzunterricht bzw. Präsenzaufgaben befreit werden und im Distance learning eingesetzt werden.
Wir setzen uns seit Anbeginn der Pandemie dafür ein und werden uns auch um eine Verlängerung dieser Regelung bemühen.

Bundeslehrpersonen mit COVID-19 Risikoattest: Homeoffice (Distance-Learning) oder adäquate Änderungen der Arbeitsbedingungen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Ist dies nicht möglich, ist die Lehrperson von den Aufgaben freigestellt, die an der Schule zu erbringen sind (insbes. vom Präsenzunterricht, von der Betreuung und Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern, von der Aufsichtsführung bei Prüfungen).

Erlass Angehörige einer Risikogruppe und Schwangere