Bei der Neufestsetzung des BDA wird nun nicht mehr auf die zeitliche Differenz zwischen dem Vorrückungsstichtag und dem Vergleichsstichtag abgestellt, sondern auf die zeitliche Differenz zwischen dem alten Vorrückungsanfangstermin (bezogen auf den Vorrückungsstichtag) und dem fiktiven Vorrückungsanfangstermin (bezogen auf den Vergleichsstichtag).
Genauere Informationen: GÖD-Info: Besoldungsdienstalter 2025
