Zahlreiche Medien berichten derzeit, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mobile Endgeräte ab dem Schuljahr 2021/22 bekommen werden. Diese Information ist leider unvollständig, da bei genauerer Betrachtung des Gesetzesentwurfes zur Finanzierung der Digitalisierung des österreichischen Schulwesens Folgendes festgehalten werden kann:

  • Endgeräte bekommen nur jene Schülerinnen und Schüler von Schulen, die über ein standortspezifisches Digitalisierungskonzept (§ 2 Abs 1) verfügen und die Schulartbezeichnung „IT-gestützt“ (§ 1) führen.
  • Nicht alle Lehrkräfte bekommen ein Endgerät, Landeslehrpersonen müssen sich drei Endgeräte (pro teilnehmender Klasse) teilen, da ausschließlich drei Geräte zur Verfügung gestellt werden (§ 2 Abs 2)

Das Digitalisierungskonzept wird als Entwicklungs- und Umsetzungsplan verstanden, das auch die Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung beinhaltet. Dieser hat kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen zu verfolgen (§ 7 Abs 3). Bis wann das Konzept bekannt gegeben werden muss, ist noch unklar. Die Schulbehörde hat bis zum 15. März für das folgende Schuljahr die anspruchsberechtigten Schulen sowie konkrete Zahlen für Endgeräte bekanntzugeben.
Der vom Ministerium vorliegende „Letter of Intent“ im Zusammenhang mit der Geräte-Initiative zur Digitalen Schule stellt die Schulen vor teilweise nicht bewältigbare Herausforderungen.

Aber: Welche Schule kann es sich leisten, hier nicht mitzumachen?


In Begutachtung: DigiSchG_Gesetzesentwurf