In weiten Teilen regulärer Schulbetrieb

ab 28. Februar 2022 gilt in weiten Teilen wieder ein regulärer Schulbetrieb.Für alle Schülerinnen und Schüler gilt grundsätzliche wieder die Präsenzpflicht.Ab 5.3.2022 entfällt die Maskenpflicht für geimpftes und genesenes Lehrpersonal in Klassenräumen und Konferenzzimmern. Der Erlass vom 24.2.2022 (BMBWF 2022-0.139.18) ersetzt alle seit August 2021 veröffentlichen Erlässe. Info-Schreiben_Schulbetrieb ab 28.2.20220224-Erlass-Schulbetrieb ab 28.2.2022Checkliste Risikoanalyse SVA

Schulbetrieb am 20. Februar 2022

Ab 20. Februar gibt es folgende Änderungen/Erleichterungen im Schulbetrieb: keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler am Sitzplatzabseits des Sitzplatzes bleibt die Maskenpflicht aufrecht (bis inkl. 8. Schulstufe MNS, ab 9. Schulstufe FFP2-Maske)für alle anderen Personen besteht FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Schulekeine FFP2- Maskenpflicht während BESP-UnterrichtSchulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, auch mehrtägig, sind möglich..

Schwangere zurück in den Präsenzunterricht?

Müssen schwangere Lehrerinnen wirklich mit Ende der Maskenpflicht zurück in den Präsenzunterricht?Bislang hatten schwangere Kolleginnen aufgrund des erheblichen Infektionsrisikos die Möglichkeit sich vom Präsenzunterricht freistellen zu lassen und im Distance-Learning ihre Klassen zu betreuen.Mit dem Wegfall der Maskenpflicht steigt das Infektionsrisiko in der Schule nochmals deutlich an. Schwangere unter diesen Voraussetzungen in die Klassen zurückzuholen..