Ethik

Nationalratsbeschluss vom 20.11.2020:Ethik als Pflichtgegenstand für alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen Ab Schuljahr 2021/22 wird der Pflichtgegenstand „Ethik“ aufsteigend in der AHS und den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen eingeführt. Derzeit wird ein neuer Lehrplan unter Berücksichtigung eines Lehrplanentwurfes der Bundes-ARGE Ethik und der Schulversuchs-Lehrpläne erarbeitet. Die Schülerinnen und Schüler sollen im..

Gehaltsabschluss für die Öffentlich Bediensteten für 2021

Ab 1. Jänner 2021 werden die Gehälter der Beamtinnen und Beamten, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit Sondervertrag sowie die Zulagen um 1,45% erhöht. Damit konnte unter schwierigen Rahmenbedienungen ein nachhaltiger Gehaltsabschluss für alle Kolleginnen und Kollegen erreicht werden! Für das Team der FSG Hannes GRUBER Vorsitzender FSG-GÖD Gehaltstabellen

17.11. bis 4.12.2020 Distance Learning

Die FSG-AHS möchte vor allem folgende Punkte zu den Maßnahmen anmerken (Die Aufzählung bezieht sich auf die entsprechenden Absätze in der Zusammenfassung.):Zu 3. Da die Schulen geöffnet sind, besteht laut Bundeskanzler Kurz KEIN Anspruch auf Sonderbetreuungszeit! Möglicherweise ist mit einer größeren Anzahl an Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass unter der..

Pressekonferenz: Neue Testverfahren an Schulen

In der heutigen Pressekonferenz (11.11.2020) hat BM Faßmann über neue Testverfahren an Schulen, die ab Dezember zum Einsatz kommen sollen, informiert. BM Faßmann’s Ziel ist eine „virusrobuste Schule“, diese benötigt schnelle Tests. Hierdurch soll eine rasche Verdachtsfallabklärung von möglichen COVID-19-Fällen am Schulstandort ermöglicht werden: Antigen-Schnelltests (mobile Teams kommen an die Schule, Ergebnis innerhalb weniger Minuten,..

Detailinfos zum Schulbetrieb ab 3.11.

Schreiben zum Schulbetrieb ab 3.11. mit Hinweisen zu speziellen Fragestellungen und Organisationsbereichen - Zusammengefasst beinhaltet die Information welche Vorkehrungen und Maßnahmen in speziellen Aufgaben- und Organisationsbereichen vorzunehmen sind: MNS im Schulgebäude und wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kannAngebote außerschulischer Einrichtungen oder externer Personen finden an den Schulen nicht mehr stattKontakt mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten..