Fahrkostenzuschuss

Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses Die GÖD konnte eine Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss erreichen: es kommt zu einer automatischen Valorisierung der Beträge. Ab 1. Februar 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat:bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale Einfache FahrtstreckeFahrtkostenzuschuss20 km bis 40 km21,78 €mehr als 40 km bis 60 km43,06 €mehr als 60 km64,36 €..