AUSSCHÜSSE

Zu wählen sind
* Zentralausschuss
* Fachausschüsse
* Dienststellausschüsse in Dienststellen mit mindestens 20 Lehrpersonen
* Vertrauenspersonen in Dienststellen mit 5 – 19 Lehrpersonen

Anzahl der Mandate:
Zentralausschuss: 12 Mitglieder

Fachausschuss
Weniger als 500 Lehrpersonen = 4 Mitglieder
100 – 999 Lehrpersonen = 5 Mitglieder
1 000 – 1 499Lehrpersonen = 6 Mitglieder
1 500 – 1999 Lehrpersonen = 7 Mitglieder
Über 2 000 Lehrpersonen = 8 Mitglieder

Dienststellenausschuss
20 – 50 Lehrpersonen = 3 Mitglieder
51 – 100 Lehrpersonen = 4 Mitglieder
101– 200 Lehrpersonen = 5 Mitglieder
200 – 300 Lehrpersonen = 6 Mitglieder

Vertrauenspersonen
5 – 9 Lehrpersonen = 1 Vertrauensperson
10 – 19 Lehrpersonen = 2 Vertrauenspersonen
(für jede Vertrauensperson ist auch eine Vertretung zu wählen)

WAHLAUSSCHÜSSE

Anzahl der Mitglieder

  • Zentralwahlausschuss: 9 Mitglieder
  • Fachwahlausschuss
    weniger als 1 000 Lehrpersonen = 5 Mitglieder
    4 000 – 8 000 Lehrpersonen = 7 Mitglieder
    über 8 000 Lehrpersonen = 9 Mitglieder
  • Dienststellenwahlausschuss: 20 – 300 Lehrpersonen = 3 Mitglieder

Die Mitglieder müssen das passive Wahlrecht besitzen.
Die Bestellung erfolgt entsprechend dem Stärkeverhältnis der im jeweiligen Ausschuss vertretenen Wähler:innengruppen.
Die Wähler:innengruppen haben die nominierten Mitglieder des Wahlausschusses dem Vorsitz des Ausschusses zu melden. Diese sind ohne weiter Abstimmung zu bestellen. In der ersten Sitzung (=konstutuierende Sitzung) wählen die Wahlausschüsse aus ihrer Mitte: Vorsitz, Stellvertretung und Schriftführung.

Wahlzeug:innen: Wähler:innengruppe können außer den Mitgliedern der Wahlausschüsse Vertrauenspersonen (Wahlzeug:innen) entsenden, die an den Sitzungen der Wahlausschüsse teilnehmen können. Sie besitzen kein Stimmrecht.

Kandidat:innen können Wahlausschussmitglieder oder Wahlzeug:in sein.