Der ÖGB ist eine auf demokratischer und überparteilicher Grundlage aufgebaute beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Der ÖGB umfasst alle unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, öffentlich Bedienstete, einschließlich der in einem Lehr- oder ähnlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen beiderlei Geschlechts).

Die Rechtsgrundlage des ÖGBs und seine Statuten bilden das Vereinsgesetz. Ein Verein ist eine freiwillige organisierte Verbindung mehrerer Personen zur Erreichung eines bestimmten gemeinschaftlichen Zwecks, sie sind Körperschaften privaten Rechts. 

Der ÖGB ist überparteilich, aber nicht unpolitisch. Überparteilich heißt, dass der ÖGB als Organisation nicht parteigebunden ist, aber im demokratischen und humanitären Sinn politisch. 

Der ÖGB ist ein Dachverband von sieben Gewerkschaften:

GÖD

Die GÖD ist eine Fachgewerkschaft des ÖGB. In jedem Bundesland (ausgenommen Wien) gibt es einen Landesvorstand um eine effiziente Mitgliederbetreuung sicherzustellen. In einem Landesvorstand sind die Landesvertretungen und Bezirksgruppen zusammengefasst. Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA) betreut und vertritt die Gewerkschaftsmitglieder jeder einzelnen Dienststelle.

Gliederung der GÖD:

Mitgliedsbeitrag (Stand: 01/2022)

Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt und beträgt monatlich 

  • für Bedienstete des Dienststandes 1% des Bruttobezugs sowie 
  • für öffentlich Bedienstete im Ruhestand 0,5% der Bruttopension. 

Höchstbeitrag für Bedienstete des Aktivstandes: 28,17 € brutto 

Höchstbeitrag für Bedienstete im Ruhestand: 11,30 € brutto

Studenten, a.o. Karenzurlaube, Arbeitslose: 1,80 € brutto (Anerkennungsbeitrag)   

Schüler, Lehrlinge, Krankenpflegeschüler, Präsenzdiener im Ausbildungsdienst, Verwaltungsassistenten: 1,10 € brutto 

Beitragsfreie und beitragsverminderte Mitgliedszeiten (Voraussetzung sind sechs Vollbeiträge vor Beginn): 

  • Präsenzdienst, Zivildienst: beitragsfrei
  • Mutterschutz, Elternkarenz: beitragsfrei (max. 26 Monate), danach 1,80 € 
  • Familienhospizkarenz: beitragsfrei
  • Bildungskarenz: beitragsfrei in den ersten sechs Monaten beitragsfrei, danach 1,80 €
  • dienstrechtliche Karenz: 1,80 €

Die GÖD-Mitgliedschaft bleibt bei den oben angeführten Karenzen auch in der beitragsfreien Zeit bzw. dem Zeitraum mit verminderten Beitragszahlungen aufrecht.

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