Der ÖGB ist eine auf demokratischer und überparteilicher Grundlage aufgebaute beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Der ÖGB umfasst alle unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, öffentlich Bedienstete, einschließlich der in einem Lehr- oder ähnlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen beiderlei Geschlechts).

Die Rechtsgrundlage des ÖGBs und seine Statuten bilden das Vereinsgesetz. Ein Verein ist eine freiwillige organisierte Verbindung mehrerer Personen zur Erreichung eines bestimmten gemeinschaftlichen Zwecks, sie sind Körperschaften privaten Rechts. 

Der ÖGB ist überparteilich, aber nicht unpolitisch. Überparteilich heißt, dass der ÖGB als Organisation nicht parteigebunden ist, aber im demokratischen und humanitären Sinn politisch. 

Der ÖGB ist ein Dachverband von sieben Gewerkschaften:

GÖD

Die GÖD ist eine Fachgewerkschaft des ÖGB. In jedem Bundesland (ausgenommen Wien) gibt es einen Landesvorstand um eine effiziente Mitgliederbetreuung sicherzustellen. In einem Landesvorstand sind die Landesvertretungen und Bezirksgruppen zusammengefasst. Der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA) betreut und vertritt die Gewerkschaftsmitglieder jeder einzelnen Dienststelle.

Gliederung der GÖD:

Mitgliedsbeitrag (Stand: 01/2022)

Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt und beträgt monatlich 

  • für Bedienstete des Dienststandes 1% des Bruttobezugs sowie 
  • für öffentlich Bedienstete im Ruhestand 0,5% der Bruttopension. 

Höchstbeitrag für Bedienstete des Aktivstandes: 32,94 € brutto (Stand: Jänner 2024) 

Höchstbeitrag für Bedienstete im Ruhestand: 13,12 € brutto (Stand: Jänner 2024)

Personen in einem Ausbildungsverhältnis zahlen ab Jänner 2024 0,5% ihres Einkommens, ab Jänner 2025 0,75% und ab Jänner 2026 1% des Einkommens.   

Schülerinnen und Student:innen ohne Dienstverhältnis, Arbeitslose und Personen in Familienhospizfreistellung oder Karenz: 4,50 € brutto (Anerkennungsbeitrag) (Stand: Jänner 2024)

Beitragsfreie und beitragsverminderte Mitgliedszeiten (Voraussetzung sind sechs Vollbeiträge vor Beginn): 

  • Präsenzdienst, Zivildienst: beitragsfrei
  • Mutterschutz, Elternkarenz: beitragsfrei (max. 26 Monate), danach 4,50 € (Anerkennungsbeitrag)

Die GÖD-Mitgliedschaft bleibt bei den oben angeführten Karenzen auch in der beitragsfreien Zeit bzw. dem Zeitraum mit verminderten Beitragszahlungen aufrecht.

Stand: April 2024