Zusammenfassung der Handreichung
Rechtsgrundlage: § 43a SchUG, BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung
Rechtlicher Rahmen (Kurzüberblick)
- Kopftuchverbot gilt für Kinder unter 14 Jahren im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
- Einhaltung ist ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/27 durchzusetzen.
- Untersagt ist das Haupt bedeckende Kleidung, die als einer islamischen Tradition
- entsprechend verstanden wird.
- „Verschleierungsverbot“: Eine Verhüllung des Gesichtes ist in Österreich allgemein
- verboten. Falls eine Schülerin gegen diese Bestimmung verstößt, ist daher auch diese Bestimmung anzuwenden.
Geltungsbereich
- Das Tragen von Kopftüchern nach islamischen Traditionen, die das Haupt verhüllen, ist für Schülerinnen bis 14 Jahre in öffentlichen und privaten Schulen verboten.
- Verbot gilt auf allen Schulliegenschaften während des Unterrichts und schulischer Aktivitäten sowie in Pausen; nicht jedoch bei Unterricht oder Veranstaltungen außerhalb der Schule, wie beispielsweise Exkursionen, Projekttage, Klassenreisen etc.
Maßnahmen und Sanktionen bei Verstößen
erstmaliger Verstoß
- Lehrperson nimmt einen möglichen Verstoß wahr
- Aufforderung, das Kopftuch abzunehmen
- Schülerin nimmt das Kopftuch nicht ab oder nimmt es ab, setzt es aber am gleichen Tag wieder auf Lehrperson, die den Verstoß feststellt, muss dies der Schulleitung melden, Schulleitung
muss den Verstoß verifizieren
- Schulleitung führt unverzüglich mit der betroffenen Schülerin und deren
- Erziehungsberechtigten ein Gespräch, um die Hintergründe des Verstoßes zu klären und übergibt eine schriftliche Information über die Rechtslage
neuerlicher Verstoß nach dem Gespräch mit der Schulleitung
- Lehrperson, die den Verstoß feststellt, muss dies der Schulleitung melden, die den Verstoß verifiziert
- Schulleitung meldet Verstoß sofort der Bildungsdirektion (=BD), inkl. aller erforderlichen Unterlagen
- BD lädt Schülerin und Erziehungsberechtigte unmittelbar zu einem Gespräch ein, informiert die Schule, die an dem Gespräch teilnimmt (Schulleitung oder eine von ihr bestellte Vertretung)
erster weiterer Verstoß nach dem Gespräch mit der Bildungsdirektion
- Schulleitung stellt fest, dokumentiert die Feststellung und meldet den Verstoß an BD
- BD bringt den Verstoß zur Anzeige
- Bezirksverwaltungsbehörde führt ein Verwaltungsstrafverfahren und entscheidet
Verharren im Unrecht
- ab dem zweiten Verstoß nach dem Gespräch mit BD: Dokumentation aller weiteren Verstöße für jeden Schultag und Meldung an die BD inkl. aller notwendigen Unterlagen
- bei fünf Verstößen hat die BD den Verstoß zur Anzeige zu bringen
- die Bezirksverwaltungsbehörde führt ein Verwaltungsstrafverfahren und entscheidet
Pädagogische Grundhaltung –alle Gespräche erfolgen:
- respektvoll, sachlich, ruhig und deeskalierend
- Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt. Die Schule sieht das Kind als eigenständige Persönlichkeit mit Rechten auf Schutz, Würde und freie Entwicklung.
- persönliche Meinungen, religiöse Argumente oder politische Bewertungen sind nicht Teil des Gesprächs
Gesprächsstruktur
- Gespräch eröffnen, Dank für das Kommen
- Anlass klar benennen, gemeinsame Verantwortung für das Kind betonen
- Die Schülerin nach dem Grund bzw. den Gründen für das Tragen des Kopftuches fragen
- Mit der Schülerin sollte insbesondere geklärt werden, ob es besondere Anlässe, Erfahrungen in der Schule gab, die zur Entscheidung geführt haben (Mobbing, Belästigung).
- Sachlich über die Rechtslage informieren, Gesetz kurz und verständlich erklären, keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Gesetzes, Betonung: Die Schule setzt um, sie entscheidet nicht.
- Sorgen ernst nehmen, Verständnis zeigen
- Wie wird das Kind geschützt und begleitet?
- Hinweis an die Schülerin, an wen sie sich wenden kann, wenn sie das Gefühl hat, gemobbt zu werden, sich durch das Verhalten anderer Schüler:innen unwohl/belastet oder Ähnliches fühlt – es kommt darauf an, wie sie es wahrnimmt, nicht was andere darüber denken.
Dokumentation
Das Gespräch wird mittels eines schriftlichen Vermerks kurz festgehalten:
- Datum
- Beteiligte
- Inhalt
- Übergabe des Informationsschreibens
- Vereinbarungen
Download: ZSFG – Umsetzung Kopftuchverbot
Download: Rundschreiben und Beilagen
März 2026
