Rechtliche Grundlagen: §38 Abs. 12 VBG, §3 Abs. 12 LVG
Die Einführungslehrveranstaltungen (ELV) sind von allen induktionspflichtigen Lehrpersonen zu absolvieren und eine Voraussetzung für das Wirksamwerden des Dienstvertrags. Der erste Tag des Besuchs der Einführungslehrveranstaltungen gilt als Dienstantritt.
Die Bildungsdirektionen bestimmen den Umfang der zu absolvierenden Einführungslehrveranstaltungen:
- Fünf Tage: Präsenzwoche für Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium oder mit erworbenen mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten eines Lehramtsstudiums
- Zehn Tage: Präsenzwoche und Online-Woche für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber
War die Teilnahme an den Einführungslehrveranstaltungen aus durch die Vertragslehrperson unverschuldeten Gründen nicht möglich, sind diese während des Schuljahres bis spätestens März nachzuholen.
Wann? | Wie lange? | Für wen? | Wo? | |
Präsenzwoche | Letzte Ferienwoche | 5 Tage (40 UE) | Alle induktionspflichtigen Vertragslehrpersonen | Pädagogische Hochschulen/ Schulstandorte/ Online |
Online-Woche | Vorletzte Ferienwoche | 5 Tage (40 UE) | Jene induktionspflichtigen Vertragslehrpersonen ohne abgeschlossenes Lehramts-studium oder polyvalentes Studium (Religion, Wirtschaftspädagogik) | Online |
Entgelt: pro absolvierter Lehrveranstaltungswoche 6,25% des für die Entlohnungsstufe 1 im pd-Schema vorgesehenen Monatsentgelts Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeltung von Reisegebühren.
Studienrechtliche Anerkennung: Die Präsenzwoche ist studienrechtlich mit 3 ECTS-Anrechnungspunkten und die Online-Woche mit 2 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Eine Anerkennung der Einführungslehrveranstaltungen beim HLG-Quereinstieg oder im Rahmen einer Fortbildungsverpflichtung soll auf Antrag bei der zuständigen Pädagogischen Hochschule ermöglicht werden.
Präsenzwoche – Organisation und Inhalt
Die Veranstaltungen finden in der letzten Ferienwoche statt und werden von den Pädagogischen Hochschulen geplant und organisiert. Grundsätzlich sind sie in Präsenz zu halten und können an Pädagogischen Hochschulen und/oder Schulstandorten in den Regionen abgehalten werden.
Inhalte: Die folgende Übersicht ist ein Rahmen von 40 UE, in dem die Pädagogischen Hochschulen individuelle Schwerpunkte setzen können. Der bundesweit einheitliche Online-Kurs zum Themenbereich „Recht“ ist für 8 UE aber jedenfalls einzuplanen.
Themenbereich | Ausmaß | Format | Anmerkungen |
Recht | 8 UE | Online Asynchron | Für alle Schultypen, bundesweit einheitlich |
Strukturen des Schul-wesens | 8 UE | Präsenz/online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Professionsbewusstsein | 8 UE | Präsenz/online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Kommunikation | 8 UE | Präsenz/online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Organisationsfeld Schule | 8 UE | Präsenz/online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Online-Woche – Organisation und Inhalt
Hierbei handelt es sich um die Absolvierung eines Online-Kurses an der Virtuellen Pädagogischen Hochschule (VPH). Dieser Kurs ist grundsätzlich zeit- und ortsunabhängig, findet aber seinen zeitlichen Rahmen in Bezug auf Dienstantritt und Entgelt in der vorletzten Ferienwoche. Der Link zum Kurs wird den Pädagogischen Hochschulen rechtzeitig vom BMBWF übermittelt. Das Teilnahmezertifikat ist von den Vertragslehrpersonen nach Absolvierung der Induktionsphase selbstständig herunterzuladen und der Schulleitung vorzulegen.
Themenbereich | Ausmaß | Format | Anmerkungen |
Methoden der Planung und Durchführung von Unterricht | 8 UE | Asynchron online | Für alle Schultypen, bundesweit einheitlich |
Lernwirksamer Unter-richt | 8 UE | Asynchron online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Diversität/Inklusion | 8 UE | Asynchron online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Sprache | 8 UE | Asynchron online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Digitalisierung | 8 UE | Asynchron online | Auf Standort und Schultyp anzupassen |
Stand: Juni 2025