Rechtliche Grundlagen: §38 Abs. 12 VBG, §3 Abs. 12 LVG

Die Einführungslehrveranstaltungen (ELV) sind von allen induktionspflichtigen Lehrpersonen zu absolvieren und eine Voraussetzung für das Wirksamwerden des Dienstvertrags. Der erste Tag des Besuchs der Einführungslehrveranstaltungen gilt als Dienstantritt.

Die Bildungsdirektionen bestimmen den Umfang der zu absolvierenden Einführungslehrveranstaltungen:

  • Fünf Tage: Präsenzwoche für Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium oder mit erworbenen mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkten eines Lehramtsstudiums
  • Zehn Tage: Präsenzwoche und Online-Woche für alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber

War die Teilnahme an den Einführungslehrveranstaltungen aus durch die Vertragslehrperson unverschuldeten Gründen nicht möglich, sind diese während des Schuljahres bis spätestens März nachzuholen.

 Wann?Wie lange?Für wen?Wo?
PräsenzwocheLetzte Ferienwoche5 Tage (40 UE)Alle induktionspflichtigen VertragslehrpersonenPädagogische Hochschulen/ Schulstandorte/ Online
Online-WocheVorletzte Ferienwoche5 Tage (40 UE)Jene induktionspflichtigen Vertragslehrpersonen ohne abgeschlossenes Lehramts-studium oder polyvalentes Studium (Religion, Wirtschaftspädagogik)Online

Entgelt: pro absolvierter Lehrveranstaltungswoche 6,25% des für die Entlohnungsstufe 1 im pd-Schema vorgesehenen Monatsentgelts Es besteht kein Anspruch auf eine Abgeltung von Reisegebühren.

Studienrechtliche Anerkennung: Die Präsenzwoche ist studienrechtlich mit 3 ECTS-Anrechnungspunkten und die Online-Woche mit 2 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. Eine Anerkennung der Einführungslehrveranstaltungen beim HLG-Quereinstieg oder im Rahmen einer Fortbildungsverpflichtung soll auf Antrag bei der zuständigen Pädagogischen Hochschule ermöglicht werden.

Präsenzwoche – Organisation und Inhalt

Die Veranstaltungen finden in der letzten Ferienwoche statt und werden von den Pädagogischen Hochschulen geplant und organisiert. Grundsätzlich sind sie in Präsenz zu halten und können an Pädagogischen Hochschulen und/oder Schulstandorten in den Regionen abgehalten werden.

Inhalte: Die folgende Übersicht ist ein Rahmen von 40 UE, in dem die Pädagogischen Hochschulen individuelle Schwerpunkte setzen können. Der bundesweit einheitliche Online-Kurs zum Themenbereich „Recht“ ist für 8 UE aber jedenfalls einzuplanen.

ThemenbereichAusmaßFormatAnmerkungen
Recht8 UEOnline AsynchronFür alle Schultypen, bundesweit einheitlich
Strukturen des Schul-wesens8 UEPräsenz/onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Professionsbewusstsein8 UEPräsenz/onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Kommunikation8 UEPräsenz/onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Organisationsfeld Schule8 UEPräsenz/onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen

Online-Woche – Organisation und Inhalt

Hierbei handelt es sich um die Absolvierung eines Online-Kurses an der Virtuellen Pädagogischen Hochschule (VPH). Dieser Kurs ist grundsätzlich zeit- und ortsunabhängig, findet aber seinen zeitlichen Rahmen in Bezug auf Dienstantritt und Entgelt in der vorletzten Ferienwoche. Der Link zum Kurs wird den Pädagogischen Hochschulen rechtzeitig vom BMBWF übermittelt. Das Teilnahmezertifikat ist von den Vertragslehrpersonen nach Absolvierung der Induktionsphase selbstständig herunterzuladen und der Schulleitung vorzulegen.

ThemenbereichAusmaßFormatAnmerkungen
Methoden der Planung und Durchführung von Unterricht8 UEAsynchron onlineFür alle Schultypen, bundesweit einheitlich
Lernwirksamer Unter-richt8 UEAsynchron onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Diversität/Inklusion 8 UEAsynchron onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Sprache8 UEAsynchron onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen
Digitalisierung8 UEAsynchron onlineAuf Standort und Schultyp anzupassen

Stand: Juni 2025

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