Quelle: §§ 5 und 6 LVG gemäß Dienstrechtsnovelle vom 28.7.2022

Wozu?

Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt und findet am Standort statt. 

Wer?

Grundregel: Jeder neue Dienstantritt als Lehrperson löst eine Induktionsphase aus.

Ausnahme: Lehrpersonen, die bereits eine Induktionsphase erfolgreich absolviert haben oder ein ganzes Jahr Lehrpraxis (mit zumindest 25% einer Lehrverpflichtung) an Schule in Österreich oder im EWR (inkl. Schweiz und Türkei) aufweisen können.

Wie lange?

Grundregel: ab Dienstantritt 12 Monate 

Ausnahmen:

  1. Bei Dienstantritt bis einem Tag nach den Herbstferien endet Induktionsphase auch mit dem Schuljahr. 
  2. Frühestens nach sechs Monaten hat die Personalstelle die Induktionsphase zu beenden, wenn die Schulleitung über den erbrachten Verwendungserfolg berichtet.

Muss die Induktionsphase auch als 23. oder 24. Stunde angerechnet werden?

Ja.

Wer darf als MentorIn eingesetzt werden?

Gemäß Reihenfolge: 

  1. Lehrpersonen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung und der Absolvierung des Hochschullehrgang „Mentoring, Berufseinstieg professionell begleiten“ oder eines vergleichbaren Hochschullehrgang im Umfang von mindestens 30 ECTS
  2. Praxisschullehrer*innen (bis 2029/30)
  3. Lehrpersonen mit Kompetenzen in den Bereichen Team- und Personalentwicklung sowie Kommunikation (bis 2029/30)

Pflichten für MentorInnen, Mentees und Schulleitung:

  1. Zuteilung der Mentees an MentorInnen durch Schulleitung
  2. Zusammenarbeit; Hospitationen nach Bedarf und Möglichkeit
  3. Vernetzungs- und Beratungstreffen 3 bis 4-mal pro Semester

Wer beurteilt die Mentees mit einem Bericht an die Personalstelle?

Schulleitung berichtet zwei Monate vor Ende der Induktionsphase aufgrund Nachfrage bei MentorInnen und eigener Wahrnehmung.

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