GÖD-Mitglieder erhalten unter den Voraussetzungen des Rechtsschutzregulativs des ÖGB unentgeltlichen Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen Angelegenheiten, die mit dem Lehr-, Arbeits- oder Dienstverhältnis oder der Ausübung einer gewerkschaftlichen bzw. betriebsrätlichen Funktion (die Tätigkeit als Mandatarin bzw. Mandatar der Personal-vertretung ist gleichgestellt) in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
In folgenden arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bekommen GÖD-Mitglieder Rechts-schutz durch Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung oder durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen:
- Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
- Beratung in Dienstrechtsverfahren
- Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
- Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
- Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
- Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
- Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren (z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
- Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
- Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
- Vertretung in Strafverfahren
- Vertretung in Disziplinarverfahren
- Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
- Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren
- Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz
Genauere Informationen siehe Rechtsschutzregulativ GÖD.