„Verbessere das, worin du bereits gut bist, und lerne Neues dazu.“

Bildung ist eine Grundvoraussetzung für berufliche Weiterentwicklung. Eine bestmögliche Vorbereitung auf das Berufsleben und das Erlangen von Schlüsselqualifikationen für die berufliche Zukunft ist auch der Gewerkschaft wichtig. Daher macht sich die GÖD Mitgliedschaft hierbei bezahlt. Mit dem Bildungsförderungsbeitrag wird der finanzielle Aufwand der Weiterbildung erleichtert.

Voraussetzungen

  • Aufrechte Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Ausbildungs- bzw. Kursabschlusses
  • Beitragswahrheit (aufrechte Mitgliedschaft)

Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach sechs Monaten zu 100% gewährt.

Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen.

Der Bildungsförderungsbeitrag wird für

  • Grundausbildungen, Dienstprüfungen,
  • Aus- und Weiterbildungen sowie Kurse zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung gewährt.

Kurse, die durch den Dienstgeber vorgeschrieben oder von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten werden, kommen hierfür nicht in Betracht.

Berechnung der Höhe des Förderbeitrages

  • 1-tägige Bildungsveranstaltungen (mind. 2) pro Jahr: einmalig 50€
  • Modulare oder geblockte Ausbildungen: Gesamtsummer der Kurstage
  • ECTS-Ausbildungen: Credits

Auszahlungsbeträge nach Dauer bemessen

  • 50 € bei zwei Tagen bis zwei Wochen
  • 70 € bei mehr als zwei Wochen bis sechs Monaten
  • 90 € bei mehr als sechs Monaten bis ein Jahr
  • 180 € bei für mehr als ein- bis zweijährige Aus- bzw. Fortbildung
  • 270 € bei für mehr als zwei- bis dreijährige Aus- bzw. Fortbildung

360 € bei mehr als dreijähriger Aus- bzw. Fortbildung

Download als pdf

Formular Bildungsförderung