„Verbessere das, worin du bereits gut bist, und lerne Neues dazu.“

Bildung ist eine Grundvoraussetzung für berufliche Weiterentwicklung. Eine bestmögliche Vorbereitung auf das Berufsleben und das Erlangen von Schlüsselqualifikationen für die berufliche Zukunft ist auch der Gewerkschaft wichtig. Daher macht sich die GÖD Mitgliedschaft hierbei bezahlt. Mit dem Bildungsförderungsbeitrag wird der finanzielle Aufwand der Weiterbildung erleichtert.

Voraussetzungen

  • Aufrechte Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Ausbildungs- bzw. Kursabschlusses
  • Beitragswahrheit (aufrechte Mitgliedschaft), keine Zahlungsrückstände

Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach sechs Monaten zu 100% gewährt.

Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen.

Der Bildungsförderungsbeitrag wird für

  • Grundausbildungen, Dienstprüfungen,
  • Aus- und Weiterbildungen, Kurse sowie (Fach-) Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung gewährt.

Kurse, die durch den Dienstgeber vorgeschrieben oder von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten werden, kommen hierfür nicht in Betracht.

Berechnung der Höhe des Förderbeitrages

  • 1-tägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2) pro Jahr mit einer Dauer von mindestens 12 Stunden: einmalig 60 €
  • Modulare oder geblockte Ausbildungen: Gesamtsumme der Kurstage
  • ECTS-Ausbildungen: Credits

Auszahlungsbeträge nach Dauer bemessen

  • 60 € bei zwei bis 14 Tagen, Mindestdauer 12 Stunden
  • 80 € bei mehr als zwei Wochen bis sechs Monaten
  • 100 € bei mehr als sechs Monaten bis ein Jahr
  • 200 € bei für mehr als ein- bis zweijährige Aus- bzw. Fortbildung
  • 300 € bei für mehr als zwei- bis dreijährige Aus- bzw. Fortbildung
  • 400 € bei mehr als dreijähriger Aus- bzw. Fortbildung

Auszahlungsbeträge nach ECTS bemessen

Ausbildungen, die nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkten bewertet sind: 90 € pro Regelstudienjahr (entspricht 60 ECTS)

  • bis vier ECTS: 60 €
  • fünf bis 40 ECTS: 80 €
  • 41 bis 60 ECTS: 100 €
  • über 60 ECTS: ECTS x 1,70 €


Zum Nachweis der ECTS ist dem Ansuchen der Diplomzusatz (Diplome Supplement – DS) beizulegen.

Maximale Förderbeträge

  • Nach Tagen bemessene Ausbildungen: maximal 140 € pro Kalenderjahr
  • Nach ECTS bemessene Abschlüsse: 100 € pro Jahr der Regelstudienzeit
  • Nach ECTS bemessene Ausbildungen: maximal 400 €

Anträge können bis zu einem Jahr nach Abschluss gestellt werden.

Das ausgefüllte Ansuchen und Kopie(n) der Zeugnisse bzw. Bestätigungen des Abschlusses der Aus- bzw. Fortbildung an die GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien schicken oder über Mail an goed.bildung@goed.at

Das Ansuchen um Bildungsförderungsbeitrag wird unter www.ahs-aktuell.at im Servicebereich unter Formulare zum Download zur Verfügung gestellt.

Stand: Jänner 2024

Download als pdf

Download als pdf (mit Werten von 2023)

Formular Bildungsförderung 2024

Formular Bildungsförderung 2023

Formular Bildungsförderung 2022