Im Zuge der letzten umfassenden Reform der Bestimmungen zum Fahrtkostenzuschuss konnte die GÖD erfolgreich die automatische Valorisierung der Zuschussbeträge durchsetzen.

Ein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllt sind.

Die Höhe des Fahrkostenzuschusses ab dem 1. August 2025 kann dem Info-Schreiben der GÖD entnommen werden: GÖD-Info Fahrtkostenzuschuss