Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
Ab 1.8.2025 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
20 km bis 40 km: 26,69 €
mehr als 40 km bis 60 km: 52,78 €
mehr als 60 km: 78,89 €
bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale (einfache Fahrtstrecke):
2 km bis 20 km: 14,53 €
mehr als 20 km bis 40 km: 57,62 €
mehr als 40 km bis 60 km: 100,30 €
mehr als 60 km: 143,24 €
Bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte an
* mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat gebühren zwei Drittel
* mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tage im Kalendermonat gebührt ein Drittel
des jeweiligen Monatsbetrages.
Der Fahrtkostenzuschuss wird mit dem Monatsbezug ausbezahlt, er gilt als Aufwandsentschädigung.
Stand: August 2025