Der aktuelle Erlass zum Schulbetrieb von 26. April bis 14. Mai 2021 beinhaltet, abgesehen von den derzeit gültigen Regelungen für den Schulbetrieb (C-SchVO 2021/22 i.d.g.F.) und für abschließende Prüfungen (COVID-Prüfungsordnung 2020/21 i.d.g.F.), folgende Ergänzungen:

  • ab 26.4.2021: Schichtbetrieb für alle Schulstufen auch in Wien und NÖ
  • Abschlussklassen: Abweichung vom Schichtbetrieb entsprechend den räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten möglich – Organisation und Ausgestaltung erfolgt schulautonom
  • Regulärer Präsenzbetrieb für jene Klassen, die weniger als 18 Schülerinnen und Schüler haben, sofern die Hygienebestimmungen lückenlos eingehalten werden können
  • Aufsteigen mit einem Nicht genügend in einem „auslaufenden“ Gegenstand ist nicht möglich.
  • Eintägige Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind unter strikter Einhaltung der notwendigen Hygienebestimmungen und Durchführung einer Risikoabwägung möglich
  • Abschließende Prüfungen: für Kandidatinnen, Kandidaten und die Mitglieder der Prüfungskommission verpflichtende Selbsttests an jedem Prüfungstag (alternativ: Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein PCR-Test – nicht älter als 48 Stunden)
  • MIKA-D-Tests: ab 17. Mai 2021 ist auf Antrag eines Erziehungsberechtigten oder einer Lehrkraft eine weitere Testmöglichkeit durchführbar, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

ZSFG_Erlass Schulbetrieb ab 26.4.2021

ERLASS_Schulbetrieb ab 20210426