Verordnung regelt folgende Punkte:

Semesterschule 2021 – Einrichtung und Durchführung von Ergänzungsunterricht

  • Schulleitung kann in den Semesterferien Ergänzungsunterricht einrichten
  • auch klassen- oder schulstufen- und schulstandortübergreifend möglich
  • Anmeldung notwendig (in Wien und NÖ bis 27.1., restliche Bundesländer bis 29.1.)
  • Anmeldung gilt als Anmeldung zu einer unverbindlichen Übung
  • in folgenden Pflichtgegenständen möglich: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen
  • mindestens acht Schülerinnen und Schüler in einer Gruppe
  • Unterrichtstag dauert von 8 bis 12 Uhr (in OÖ und STM bis 16 Uhr möglich)
  • Leistungsfeststellungen und Leistungsbeurteilungen sind nicht zulässig

Festsetzung des Beginns der Semesterferien 2021 für einzelne Bundesländer

Die Semesterferien beginnen in den Bundesländern Oberösterreich und Steiermark am zweiten Montag im Februar und dauern eine Woche.

Überreichung der Schulnachricht

an den ersten beiden Unterrichtstagen des Sommersemesters 2021 (in der 4., 8. und 9. Schulstufe kann die Schulnachricht auf Verlangen ab dem Ende des Semesters in der Schule abgeholt werden)

Zusammenfassung: ZSFG Semesterferienverordnung

Bundesgesetzblatt: Semesterferienverodnung BGBLA_2021_II_25