Besoldungsreform

In der Nationalratssitzung am 18. Oktober wurde die Besoldungsreform 2023 beschlossen. Ausgangslage:Europäischer Gerichtshof (EuGH) - April 2023: bei der Anrechnung von sonstigen Zeiten im Rahmen der Besoldungsreform 2019 liege möglicherweise eine Unionsrechtswidrigkeit vorVerwaltungsgerichtshof - Juli 2023: der in der Besoldungsreform 2019 vorgesehene „Pauschalabzug“ von vier Jahren bei den sonstigen Zeiten sei eine Altersdiskriminierung, da er..