Home-Office Tage für Bundeslehrpersonen

Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes Regelungen geschaffen, die es auch Bundeslehrpersonen ermöglicht, Kosten aus einer Home-Office Tätigkeit steuermindernd als Werbungskosten geltend zu machen.ZSFG Home-Office für BundeslehrpersonenInfo-Schreiben Homeoffice Tage Bundeslehrpersonal Excel für die Ermittlung der Home-Office Tage: Ermittlung