Corona – Testpass

Die Schule gilt (ab 17.5.21) als „befugte Stelle“, die einen Nachweis über ein negatives Testergebnis als „Eintrittsberechtigung“ ausstellen darf, die an jenen Orten gilt, die laut Gesundheitsministerium ausschließlich mit der Vorlage dieses gültigen Nachweises betreten werden dürfen. Corona-Testpass als Nachweis für Schülerinnen und Schüler (Wer negativ getestet ist, klebt am Testtag einen Sticker in den..