Semesterferienverordnung 2021

Verordnung regelt folgende Punkte: Semesterschule 2021 – Einrichtung und Durchführung von Ergänzungsunterricht Schulleitung kann in den Semesterferien Ergänzungsunterricht einrichtenauch klassen- oder schulstufen- und schulstandortübergreifend möglich Anmeldung notwendig (in Wien und NÖ bis 27.1., restliche Bundesländer bis 29.1.)Anmeldung gilt als Anmeldung zu einer unverbindlichen Übungin folgenden Pflichtgegenständen möglich: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachenmindestens acht Schülerinnen und Schüler in..