NEUERUNGEN für abschließende Prüfungen ab Frühjahr 2021

Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt (ist keine eindeutige Beurteilung möglich, entscheidet die Note der schriftlichen Klausurprüfung) Einführung eines „Schwellenwertes“ bei der Klausurarbeit, die ein „ehrliches Bemühen“ der Kandidatin bzw. des Kandidaten belegen soll (bei Punktesystem = 30 Prozent der Gesamtpunkte, sonst: Festlegung von qualitativen Mindestanforderungen) Änderung..