Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch
§ 11. (1) Die schriftliche Klausurarbeit in Griechisch hat eine Übersetzung aus dem Griechischen in die Unterrichtssprache sowie eine Interpretation zu umfassen. Die Arbeitszeit hat vier Stunden zu betragen.
(2) Im übrigen ist § 10 Abs. 2 und 3 wie für das in der 5. Klasse beginnende Latein sinngemäß anzuwenden.