Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast verringert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzt. Er ist ein monatlicher Absetzbetrag und kann ab der Geburt des Kindes beantragt werden.

Voraussetzungen

  • In Österreich unbeschränkt steuerpflichtig
  • Für das Kind wird österreichische Familienbeihilfe bezogen (oder Gewährung von Ausgleichs- oder Differenzzahlung durch das Finanzamt)

Der Familienbonus Plus ist ein monatlicher Absetzbetrag in folgender Höhe:

  • Maximal 125 € monatlich ( max. 1500 € jährlich) für Kinder bis zum 18. Geburtstag
  • Maximal 41,68 € monatlich (max. 500,16 € jährlich) nach dem 18. Geburtstag

Zwei Möglichkeiten der Beantragung

  • Antrag beim Arbeitgeber mittels Formular E 30
  • Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung: mittels Beilage L 1k, wenn sich die familiären Verhältnisse im Vorjahr nicht geändert haben oder mittels Beilage L1k-bF, wenn besondere Verhältnisse vorliegen, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erforderlich machen

WICHTIG

Bei Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung ist der Familienbonus Plus – auch wenn Sie ihn bereits kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Aufteilungsmöglichkeiten

  • Partnerschaft: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
  • Getrennt lebend: 50:50, beide Elternteile 750 € (bzw. 250 €)
  • Getrennt lebend: 90:10 (nur für Kinder unter 10 Jahre), wenn eine Person überwiegend für die Kinderbetreuungskosten (mind. 1 000 € aufkommt) – befristet bis 2021

Kindermehrbetrag 


Personen, die Anspruch auf den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetraghaben und kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, erhaltenstatt dem Familienbonus einen Kindermehrbetrag pro Kind bis zu 250 €.

Downloads
Steuerbuch
Formular E30
Formular L1k