Zum Jahreswechsel wird durch die Bestimmungen des Pensionsanpassungsgesetzes eine Anpassung der leistungs- und beitragsrechtlichen Werte der Sozialversicherung festgelegt.

Der Anpassungsfaktor der leistungsrechtlichen Werte in der Sozialversicherung beträgt für 2019 1,020 und betrifft

·     Pensionsversicherung
·     Unfallversicherung
·     Krankenversicherung
·     Rezeptgebühr (NEU: 6,10 €)
·     Service Entgelt für die e-card (für 2010: 11,95 €)
·     Behandlungsbeitrag (BSVG)
·     Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung

Die wesentlichen Änderungen für das Jahr 2019 der beitrags- und leistungsrechtlichen Werte findet ihr hier: