Besoldungsreform

Der EuGH hat am 8. Mai 2019 in zwei Urteilen festgehalten, dass das Besoldungs-und Vorrückungssystem der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen gegen Europarecht verstoßen. Bereits am 8. Mai fanden erste Gespräche zwischen Dienstgeberseite und GÖD über die Möglichkeit der rechtlichen Sanierung statt. In mehreren Gesprächs-und Verhandlungsrunden konnte erreicht werden, dass unsachliche Regelungen korrigiert und folgende zentrale GÖD-Forderungen..