Neuregelung der Artikel X-Verträge nach §36 VBG

Schon seit geraumer Zeit bestehen Bemühungen, dass die Befristung der Artikel X –Verträge analog zu den befristeten IIL-Verträgen behandelt werden und die Befristung auf fünf Jahre reduziert werden soll. Erfreulicherweise hat das BM folgende Neuregelung durchgeführt: •Weiter-und Wiederbestellungen von Vertragslehrpersonen (altes Dienstrecht) nach Artikel X sind zulässig und von der BD vorzunehmen, wenn geeignete Vertragslehrpersonen,..