Junglehrer mit „alter universitärer Ausbildung“ erfüllen die Bedingung zur Anstellung an der NMS

Am 15. Mai 2019 wurde im Nationalrat eine Gesetzesänderung beschlossen, die es ab Herbst 2019 bzw. dem SJ 2019/2020 ermöglicht, dass Junglehrer mit „alter universitärer Ausbildung“ die Bedingung zur Anstellung an der NMS erfüllen. Hier der Beschluss des Nationalrates betreffend Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes und des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966: Beschluss Änderung Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz