Bezugsvorschuss

Unter bestimmten Bedingungen kann vom jeweiligen Landes- bzw. Stadtschulrat einen Bezugsvorschuss in Höhe von maximal 7.300€ gewährt werden. Alle Informationen dazu, wie und unter welchen Umständen man diesen Vorschuss in Anspruch nehmen (und  wieder zurückzahlen) kann, findest Du in diesen beiden Rundschreiben:   BEZUGSVORSCHUSS Bezugsvorschuss_FSG